Ausbildung zum Kranführer (Portalkräne)

Durchführung: Die Ausbildung gliedert sich in theoretische
und praktische Ausbildung entsprechend BGV D6
 
 
Inhalte:
Allgemeines
Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
Krantechnik
Kranbetrieb
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
Arbeitssicherheit
Betriebsanleitung des Herstellers
Betriebsanweisung des Betreibers
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Regeln der Technik
Persönliches Schutzausrüstung
Beauftragung
Spezielle Anforderungen
Anweisung am Kran
Übungen mit dem Kran
Wartungsarbeiten
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung

Kosten: auf Anfrage
 
 
Ärztliche
Untersuchung:
Die ärztliche Untersuchung G 25 ist notwendig. Die Bescheinigung muss zu Beginn des Lehrgangs vorgelegt werden. Die Kosten der Untersuchung sind nicht in den Gesamtkosten enthalten.

Teilnehmer: Alle Lehrgänge möglich ab einer Teilnehmerzahl von  mind. 7 Personen



Hinweis:
Viele weitere Informationen zu den am Bildungszentrum angebotenen Ausbildungs-berufen finden Sie unter der Rubrik "Berufsbereiche".